Bitte haben Sie Verständnis das wir
2021 keinen Fahrlehrgang zu Corona Bedingungen anbieten.
Da es sehr aufwendig ist für Fahrer
und Ponys sind Lehrgänge erst später wieder möglich.Einzel Unterricht mit eigenen
Pferden/Ponys ist weiterhin bedingt möglich. Für weitere Fragen rufen Sie uns
bitte an.
Bodenarbeits Lehrgang wird sehr
wahrscheinlich stattfinden. Ein Termin werde ich bekannt geben voraussichtlich
im Juli 2021. Danke für Ihr Verständnis, bleiben
Sie gesundMit freundlichen Grüßen Heike und
Walter Luckhart
(Sie können mich gerne anrufen und ich setze
Ihren Namen für einen Fahrlehrgang auf die Warteliste. Ich melde mich
bei Ihnen wenn ein Lehrgang stattfindet.)
Der Kutschenführerschein A Privatperson richtet sich an jeden, der sich – wenn auch nur gelegentlich – mit einem Pferdegespann auf öffentlichen Straßen und Wegen bewegt und damit zum Verkehrsteilnehmer wird. Der Lehrgang zum Kutschenführerschein A besteht aus einem Praxis- und Theorieteil.
Theorie und Praxis Im Theorieteil wird unter anderem Wissen rund um die Bedürfnisse und Leistungsfähigkeit des Pferdes gelehrt und über die Sicherheitsüberprüfung von Geschirr und Wagen,
Grundkenntnisse der Fahrlehre (Haltung, Hilfen )
Geschirr.-und Wagenkunde
Fahren auf Straßen und in Feld und Wald
Rechtsvorschriften (StVo, StVZO und Versicherung)
Verhalten bei Unfällen
Ausrüstung von Fahrer und Pferd
Vorbereiten des Gespanns zur Ausfahrt (Aufschirren und Anspannen)
Handgriffe am Fahrlehrgerät
u.v.m.
Voraussetzungen für den Kutschenführerschein A
Um den Kutschenführerschein A Privatperson ablegen zu können ist es notwendig, in Besitz des Pferdeführerscheins Umgang oder der Reitabzeichen 6 und 7 zu sein.
Für Bewerber, die den Pferdeführerschein Umgang noch brauchen, er kann während dem Lehrgang erworben werden. Die Prüfung ist dann am selben Tag, allerdings vor dem Kutschenführerschein. Zur Vorbereitung und Unterstützung für den Lehrgang empfehle ich folgendes Buch
Der Kutschenführerschein – Sicheres Gespannfahren im Straßenverkehr